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Produzentenallianz: Einschränkung für „Unterhaltung“ ist verfassungsrechtlich bedenklich

Von Helmut Hartung am 16. Februar 2022 mit dem Titel „ein falscher Weg“ auf medienpolitik.de

Die Rundfunk­kom­mission der Länder hatte Mitte November einen Diskus­si­ons­entwurf zu Auftrag und Struk­tur­op­ti­mierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks vorgelegt. Dazu fand bis 14. Januar 2022 eine Online-Anhörung statt. Die Produ­zen­ten­al­lianz sieht insbe­sondere die vorge­se­henen Änderungen in § 26 Auftrag und § 30 Teleme­di­en­an­gebote des Diskus­si­ons­ent­wurfs äußerst kritisch. Die Produ­zen­ten­al­lianz hält den Vorschlag für den § 26 zum Auftrag im Diskus­si­ons­entwurf für den falschen Weg, den öffentlich-recht­lichen Auftrag zu fokus­sieren, weil er zum einen verfas­sungs­rechtlich proble­ma­tisch sei und zum anderen wegen der Definition von Sparten in § 2 Abs. 2 MStV zu Wider­sprüchen führe. Die mit dem Vorschlag angestrebten gesetz­ge­be­ri­schen Ziele würden dadurch nicht erreicht. Der Diskus­si­ons­entwurf erhöhe weder die Akzeptanz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks bei seinem Publikum, noch trage er zur Beitrags­sta­bi­li­sierung oder zur programm­lichen Fokus­sierung bei. Die geplante Neure­gelung des § 30 vertiefe nach Auffassung der Produ­zen­ten­al­lianz ein ohnehin schon gravie­rendes Problem, in dem sie die unent­gelt­liche Auswertung in öffentlich-recht­lichen Media­theken und auf anderen Platt­formen, die eine wirtschaft­liche Auswertung audio­vi­su­eller Inhalte verhindere, noch einmal erweitern will – zu Lasten der Produ­zen­tinnen und Produ­zenten, obwohl diese maßgeblich in die Entwicklung neuer Stoffe inves­tierten und somit Qualität, Innovation und inter­na­tio­nales Renommee sicherten und verant­wor­teten.