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Pressemitteilung

Produzentenallianz legt Rechtsgutachten zur Investitionsverpflichtung vor

  • Allianz Deutscher Produ­zenten – Film und Fernsehen e.V. legt gemeinsam mit dem Produ­zen­ten­verband e. V. ein Rechts­gut­achten zur Einführung einer Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung in Deutschland vor
  • Das Gutachten zeigt: Eine Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung ist unions- und verfas­sungs­rechtlich zulässig, verhält­nis­mäßig, erfor­derlich und liegt in der gesetz­lichen Kompetenz des Bundes

Berlin, den 12.10.2023 – Die Produ­zen­ten­al­lianz fordert im Rahmen der Reform der Filmför­derung die Einführung einer Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung nach franzö­si­schem Vorbild. Diese umfasst neben der Inves­ti­ti­ons­quote von 25 Prozent auch klare Vorgaben zum Rechte­rück­behalt und eine mehrheit­liche Vergabe an unabhängige Produk­ti­ons­un­ter­nehmen. Zur Zuläs­sigkeit einer solchen Verpflichtung haben die deutschen Produ­zen­tinnen und Produ­zenten Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold, Lehrstuhl für Staats- und Verwal­tungs­recht Juris­tische Fakultät der Ludwig-Maximi­lians-Univer­sität München, beauf­tragt, ein unabhän­giges Rechts­gut­achten zu erstellen.

Prof. Kaufhold hebt in ihrem Rechts­gut­achten die enge Verknüpfung der Regelungen hervor: „Bei Inves­ti­ti­ons­pflicht und Mindest­rech­te­rück­behalt handelt es sich um eng mitein­ander verzahnte Regelungen. Sie sind funktional wechsel­seitig vonein­ander abhängig und können nur im Zusam­men­spiel Wirkung entfalten.“

Das vorge­legte Rechts­gut­achten bestätigt und ergänzt die Ergeb­nisse des von Professor Dr. Matthias Cornils im Auftrag der Bundes­re­gierung erstellten Gutachtens: Es ist unions­rechtlich zulässig, eine Abgaben- und eine Inves­ti­ti­ons­pflicht von VoD-Anbietern einschließlich einer Sprach­quote parallel zur bestehenden Filmabgabe anzuordnen. Die AVMD-Richt­linie steht einer Kombi­nation der Pflichten nicht entgegen.

Auch die Gesetz­ge­bungs­kom­petenz des Bundes wird eindeutig bestätigt: Dass diese Regelung ein Kulturgut wie den Film betrifft und auch kultu­relle Belange berührt, ändert nichts an ihrer Quali­fi­kation als „Recht der Wirtschaft“, weil der Regelungs­schwer­punkt im Bereich der Wirtschaft liegt.

Zur Veröf­fent­li­chung des Rechts­gut­achtens erklärt Björn Böhning, Sprecher des Vorstands der Produ­zen­ten­al­lianz: „Das Rechts­gut­achten bestätigt die Ergeb­nisse des von Prof. Cornils im Auftrag der Bundes­re­gierung vorge­legten Gutachtens: Die Einführung einer Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung ist unions- und verfas­sungs­rechtlich zulässig, verhält­nis­mäßig und mit Blick auf die Förderung deutscher Produk­ti­ons­wirt­schaft auch erfor­derlich. Sie liegt überdies eindeutig in der gesetz­lichen Kompetenz des Bundes.

Für uns ist klar: Die Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung sorgt dafür, dass hohe Umsätze mit Streaming-Abos in Deutschland auch hier zu Wertschöpfung führen und Arbeits­plätze gesichert werden. Zusammen mit einem automa­ti­sierten Anreiz­system sorgt die Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung für den Boost, den der Filmstandort Deutschland braucht. Beide Maßnahmen würden wie ein nachhal­tiges Konjunk­tur­pro­gramm wirken. Gerade in wirtschaft­lichen schwie­rigen Zeiten wäre das ein wichtiges Signal für den deutschen Produk­ti­ons­markt.

Neben dem Wachs­tums­effekt sorgt die Inves­ti­ti­ons­ver­pflichtung auch für mehr Vielfalt im Programm: Denn die zuneh­mende Markt­macht sowie die gleich­zeitige Markkon­zen­tration der On-Demand-Dienste birgt die Gefahr, dass einige wenige, zumeist global ausge­richtete Unter­nehmen markt­be­herr­schende Oligopole bilden, die auch das hiesige Programm bestimmen. Wo Markt­plu­ra­lität unter­drückt wird, leidet auch die Programm­vielfalt.“

Das Gutachten zum Download und weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier: https://produktionsallianz.de/termine/politischer-dialog/filmpolitik-filterkaffee-investitionsverpflichtung/