Berlin, 21.05.2013 – Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. hat mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) den „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ vereinbart, mit dem die Beteiligungsansprüche von Filmurhebern und ausübenden Künstlern bei Kinofilmen geregelt werden. Dieser Tarifvertrag ergänzt den bereits früher zwischen der Produzentenallianz und ver.di verhandelten Manteltarifvertrag und den Gagentarifvertrag.
„Mit dem Ergänzungstarifvertrag wurde Neuland betreten, da es hier nicht um eine Regelung von Einzelansprüchen ging, sondern um die Ansprüche der größeren Gruppe der Filmurheber wie Regisseure, Kameraleute und Cutter sowie der ausübenden Künstler und dabei insbesondere der Schauspieler,“ erläutert Prof. Dr. Mathias Schwarz, Verhandlungsführer auf Seiten der Produzentenallianz. „Daher waren die Verhandlungen sehr komplex und langwierig, sie wurden aber in einer stets konstruktiven Atmosphäre geführt.“
„Wir freuen uns, den ‚Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm‘ endlich abgeschlossen zu haben“, erklärt Alexander Thies, Vorsitzender des Vorstands der Produzentenallianz. „Damit ist der gesetzliche Auftrag, der vor mehr als 10 Jahren mit dem Urhebervertragsrecht formuliert wurde, in ausgewogenen Regelungen erfüllt, die die Interessen beider Vertragsseiten berücksichtigen. Wir erkennen damit den Anteil unserer Partner – der Filmurheber und ausübenden Künstler – an erfolgreichen Filmen nicht nur ideell an, sondern beteiligen sie ab jetzt auch materiell an den Verwertungserlösen des Filmherstellers. Auf der anderen Seite bringt der Abschluss für uns Produzenten eine weitgehende Rechtssicherheit mit sich, da er auch für solche Mitwirkende, die nicht unmittelbar der Tarifbindung unterliegen, Präzedenzcharakter haben wird.“
„Dieser historische Abschluss zeigt uns wieder, dass wir gerade in der digitalen Welt nur dann Erfolg haben können, wenn wir viele Ziele gemeinsam mit den Kreativen verfolgen und damit traditionelle Pfade einer klassischen Interessenpolitik verlassen“, ergänzt Produzentenallianz-Geschäftsführer Dr. Christoph E. Palmer. „So haben wir etwa bei den Forderungen nach einem wirksamen Urheberschutz und nach fairen Vertragsbedingungen in Verwerterverträgen durchaus gleichgerichtete Interessen mit allen Kreativen. Hier macht der Erlösbeteiligungstarifvertrag besonders deutlich, dass wir uns gemeinsam dafür stark machen müssen, dass der verteilungsfähige Kuchen größer wird.“
Der „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ ist online zugänglich unter www.produzentenallianz.de/ergaenzungstarifvertrag/
Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint über 200 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumentation.