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Pressemitteilung

Produzentenallianz, ver.di und BFFS vereinbaren „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“

Berlin, 21.05.2013 – Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen e.V. hat mit der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di und dem Bundes­verband der Film- und Fernseh­schau­spieler e.V. (BFFS) den „Ergän­zungs­ta­rif­vertrag Erlös­be­tei­ligung Kinofilm“ vereinbart, mit dem die Betei­li­gungs­an­sprüche von Filmur­hebern und ausübenden Künstlern bei Kinofilmen geregelt werden. Dieser Tarif­vertrag ergänzt den bereits früher zwischen der Produ­zen­ten­al­lianz und ver.di verhan­delten Mantel­ta­rif­vertrag und den Gagen­ta­rif­vertrag.

„Mit dem Ergän­zungs­ta­rif­vertrag wurde Neuland betreten, da es hier nicht um eine Regelung von Einzel­an­sprüchen ging, sondern um die Ansprüche der größeren Gruppe der Filmur­heber wie Regis­seure, Kamera­leute und Cutter sowie der ausübenden Künstler und dabei insbe­sondere der Schau­spieler,“ erläutert Prof. Dr. Mathias Schwarz, Verhand­lungs­führer auf Seiten der Produ­zen­ten­al­lianz. „Daher waren die Verhand­lungen sehr komplex und langwierig, sie wurden aber in einer stets konstruk­tiven Atmosphäre geführt.“

„Wir freuen uns, den ‚Ergän­zungs­ta­rif­vertrag Erlös­be­tei­ligung Kinofilm‘ endlich abgeschlossen zu haben“, erklärt Alexander Thies, Vorsit­zender des Vorstands der Produ­zen­ten­al­lianz. „Damit ist der gesetz­liche Auftrag, der vor mehr als 10 Jahren mit dem Urheber­ver­trags­recht formu­liert wurde, in ausge­wo­genen Regelungen erfüllt, die die Inter­essen beider Vertrags­seiten berück­sich­tigen. Wir erkennen damit den Anteil unserer Partner – der Filmur­heber und ausübenden Künstler – an erfolg­reichen Filmen nicht nur ideell an, sondern betei­ligen sie ab jetzt auch materiell an den Verwer­tungs­er­lösen des Filmher­stellers. Auf der anderen Seite bringt der Abschluss für uns Produ­zenten eine weitge­hende Rechts­si­cherheit mit sich, da er auch für solche Mitwir­kende, die nicht unmit­telbar der Tarif­bindung unter­liegen, Präze­denz­cha­rakter haben wird.“

„Dieser histo­rische Abschluss zeigt uns wieder, dass wir gerade in der digitalen Welt nur dann Erfolg haben können, wenn wir viele Ziele gemeinsam mit den Kreativen verfolgen und damit tradi­tio­nelle Pfade einer klassi­schen Inter­es­sen­po­litik verlassen“, ergänzt Produ­zen­ten­al­lianz-Geschäfts­führer Dr. Christoph E. Palmer. „So haben wir etwa bei den Forde­rungen nach einem wirksamen Urheber­schutz und nach fairen Vertrags­be­din­gungen in Verwer­ter­ver­trägen durchaus gleich­ge­richtete Inter­essen mit allen Kreativen. Hier macht der Erlös­be­tei­li­gungs­ta­rif­vertrag besonders deutlich, dass wir uns gemeinsam dafür stark machen müssen, dass der vertei­lungs­fähige Kuchen größer wird.“

Der „Ergän­zungs­ta­rif­vertrag Erlös­be­tei­ligung Kinofilm“ ist online zugänglich unter www.produzentenallianz.de/ergaenzungstarifvertrag/

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint über 200 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumen­tation.