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Pressemitteilung

Produzentenallianz zur Reform des Urheberrechts: Pragmatische Fortschritte, trotzdem Nachbesserungsbedarf

Berlin, 17. März 2016 – Am gestrigen Mittwoch hat das Bundes­ka­binett den von Justiz­mi­nister Heiko Maas vorge­legten Entwurf eines Gesetzes zur verbes­serten Durch­setzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Position der Urheber gestärkt werden, ohne die Geschäfts­mo­delle der Verwerter zu gefährden.

„Wir Produ­zenten haben bei der Kreation von Film- und Fernseh­werken eine Doppel­funktion“, erläutert der Produ­zen­ten­al­lianz-Vorsit­zende Alexander Thies. „Für die Urhebe­rinnen und Urheber erscheinen wir oft als die ersten Verwerter, für die wirklichen Verwerter wie Sender, Filmver­leiher und VoD-Platt­formen sind wir faktisch Urheber – auch wenn uns das Gesetz diese Eigen­schaft verweigert. Das bedeutet jeden­falls, dass wir ‚unsere‘ Urheber nur vergüten können, wenn auch die Kasse mit ‚unseren‘ Verwertern stimmt.“

„Wir freuen uns, dass im Regie­rungs­entwurf durchaus pragma­tisch die zunächst vorge­se­henen Regelungen eines unbegrenzten Auskunfts­an­spruchs einge­schränkt wurden, die einen ungeheuren bürokra­ti­schen Aufwand bedeutet hätten, ohne auf der Urheber­seite für eine nennens­werte Vergütung zu sorgen“, erklärt Alexander Thies weiter. „Wir begrüßen auch, dass das für uns Produ­zenten fatale Konzept eines Rechte­rückrufs nach 5 Jahren bei ander­wei­tiger Verwer­tungs­mög­lichkeit in ein Kündi­gungs­recht nach 10 Jahren mit Fortbe­stand eines einfachen Nutzungs­rechts umgewandelt wurde. Dem Ziel, die Position der Urheber zu stärken, ohne die Geschäfts­mo­delle der Verwerter zu gefährden, ist der Regie­rungs­entwurf damit jetzt näher gekommen, auch wenn aus unserer Sicht in einigen Punkten noch deutlicher Nachbes­se­rungs­bedarf herrscht. Grund­sätzlich gilt aber: Die Urhebe­rinnen und Urheber sind unsere Partner, die – genau wie wir – am Erfolg unserer gemein­samen Werke beteiligt werden müssen. Diese Erfolgs­be­tei­li­gungen regeln wir in Tarif­ver­trägen und Gemein­samen Vergü­tungs­regeln, wie wir sie unlängst zum Beispiel mit dem Regie-Verband vereinbart haben. Zur Vorbe­reitung weiterer Vergü­tungs­regeln laufen derzeit zahlreiche Gespräche mit Sendern, der Gewerk­schaft ver.di und verschie­denen Urheber­ver­bänden. Wir sind zuver­sichtlich, dass uns auf diesem Wege und damit auch schon auf der Grundlage des derzeit geltenden Urheber­ver­trags­rechts ein Inter­es­sen­aus­gleich mit Urhebern und ausübenden Künstlern gelingen wird.“

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint über 230 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Dokumen­tation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion und Werbung.