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Rechtsstreit um LMK-Direktorenstelle: Verweis auf das Verwaltungsgericht

Im Rechts­streit um die Direk­to­ren­stelle bei der Landes­zen­trale für Medien und Kommu­ni­kation (LMK) Rheinland-Pfalz sei das Verwal­tungs­ge­richt Neustadt/Weinstraße endgültig zuständig. Das habe das Oberver­wal­tungs­ge­richt (OVG) in Koblenz in einem am Montag veröf­fent­lichten Beschluss entschieden (Az: 2 E 10045/18.OVG), berichtet die Süddeutsche Zeitung (Ausgabe vom 23.1.2018). Das OVG habe die Beschwerde der LMK abgewiesen, die den Fall in der Verant­wortung eines Zivil­ge­richtes sah. Verwal­tungs­ge­richt entscheidet über LMK-Direk­to­ren­stelle