Am Rande der Berlinale verständigten sich Kulturstaatsministerin Claudia Roth und Vertreter:innen der Länderförderer, der FFA und des Arbeitskreises darauf, dass diese vereinheitlichten Kriterien ab dem 1. Januar 2023 in deren Förderregularien sowie bei den im Arbeitskreis Green Shooting zusammengeschlossenen Medienunternehmen, Plattformen, Sendern und weiteren Akteuren Anwendung finden sollen. Im Zuge dessen würden künftig auch alle von Bund und Ländern geförderten Produktionen, die diesen Standards entsprechen, das Nachhaltigkeitssiegel erhalten können. Marc Mensch, am 11. Februar auf https://beta.blickpunktfilm.de/details/468428
Richtige und wichtige Änderungen seien bereits eingeleitet worden. Nun gehe es darum, „dauerhafte und verbindliche Strukturen für nachhaltige Produktion zu installieren“. Dabei dürfe es kein sogenanntes Greenwashing geben. Roth kündigte an, das Thema auch international auf Ebene von EU und G7 vorantreiben zu wollen. Ziel ist es, die seit Januar geltenden Mindeststandards von Green Shooting mit Nachhaltigkeitskriterien der Filmförderungen von Bund und Ländern zu vereinheitlichen. Von 2023 an soll es verbindliche Regelungen geben. Gefördert werden dann nur noch Filme, die entsprechende Kriterien für Nachhaltigkeit erfüllen.
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Auch dazu:
„Filme zu produzieren belastet die Umwelt. Das ist ein Aspekt der Filmwirtschaft, der bislang nicht weiter beachtet worden ist. Nun können Filme Bioprodukte werden, so wie Karotten, Blumenkohl und Butter. Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit hat der Arbeitskreis Green Shooting, unterstützt von der der Partei Die Grünen angehörenden Kulturstaatsministerin Claudia Roth, während der Berlinale die Richtlinien für einheitliche ökologische Mindeststandards vorgestellt.“ Zu Lesen in der Berliner Zeitung von der Redakteurin Susanne Lenz mit dem Titel „Filmwirtschaft: Mit Claudia Roths Unterstützung kommt der Veggie-Day zurück“