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Rundfunk­beitrag auch vor rheinland-pfälzi­schem Verfas­sungs­ge­richt

Das rheinland-pfälzische Verfas­sungs­ge­richt in Koblenz verhandle am 5. Mai die Verfas­sungs­be­schwerde eines Unter­nehmers gegen die gesetz­liche Neure­gelung der Rundfunk­bei­träge vom November 2011, berichtet der Evange­lische Presse­dienst. Das Unter­nehmen sehe sich „durch die aufer­legten Anzeige-, Auskunfts- und Nachweis­pflichten in seiner verfas­sungs­rechtlich garan­tierten Handlungs­freiheit sowie in seinem Recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stimmung“ verletzt: Verfas­sungs­be­schwerde gegen Rundfunk­bei­träge (frei zugänglich)