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Rundfunkkommissionssitzung: Strukturreform, Verweildauern in Mediatheken – Forderung der Produzentenallianz bleiben

Zum zweiten Mal hätten die Minis­ter­prä­si­denten der Länder eine wichtige medien­po­li­tische Entscheidung verschieben müssen, schreibt Christian Meier in der Welt. Die Frage sei, was öffentlich-recht­liche Sender im Internet dürfen – und was nicht: „Die Produ­zen­ten­al­lianz, eine Verei­nigung von Film- und Fernseh­pro­du­zenten, fordert bei längeren Verweil­dauern finan­zielle Nachbes­se­rungen für ihre Mitglieder. Dies betrifft Produk­tionen, die von den Produ­zenten mitfi­nan­ziert und nicht voll von den Sendern als Auftrag­geber bezahlt werden.“ Dies sei einer der offenen Punkte bei den Treffen gewesen: Die Verweil­dauern für Serien und Filme in den öffentlich-recht­lichen Media­theken. „Das Grund­problem ist hier, dass die Sender sich längere Verweil­zeiten wünschen. In der Theorie müssen viele Videos nach sieben Tagen wieder gelöscht werden, in der Praxis gibt es einige Ausnah­me­re­ge­lungen.“ Eine solche Einigung über den Teleme­di­en­auftrag wäre, betont Meier, „aller­dings erst der Anfang in einem medien­po­li­tisch äußerst wichtigen Jahr.“ Noch im Frühjahr berieten die Medien­po­li­tiker erneut über die von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio im vergan­genen Jahr vorge­legten Reform­pläne: Wer hat Angst vorm Teleme­di­en­auftrag? (frei zugänglich)

Die Minis­ter­prä­si­denten und ihre feder­füh­renden Staats­kanz­lei­chefs hätten Erkennt­nisse aus einer Anhörung berück­sich­tigen wollen, die erst am Mittwoch­abend statt­ge­funden habe, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Beteiligt gewesen seien der ARD-Vorsit­zenden Ulrich Wilhelm, ZDF-Intendant Thomas Bellut und Produ­zen­ten­al­lianz-Geschäfts­führer Christoph Palmer: Erst mal weiter so wie vorher (frei zugänglich)

Zu der Frage, wie lange ARD und ZDF Programme, die sie nur zum Teil finan­ziert oder in Auftrag gegeben haben, online in ihren Media­theken vorhalten dürfen, hätten die Länder­ver­treter am Mittwoch nochmals Inten­danten und Produ­zenten angehört, schreibt Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meinen. Die sogenannte „Sieben-Tage-Regel“, die de facto längst nicht mehr gilt, solle fallen. Europäische Lizen­zan­käufe sollten dreißig Tage lang online sein. Was mit den Rechten von Produ­zenten, Urhebern und Dokumen­tar­filmern bei teilfi­nan­zierten oder Auftrags­pro­duk­tionen insgesamt wird, scheine noch offen. Es müsse einen „fairen finan­zi­ellen Ausgleich“ für die Kreativen geben, sagt die Politik. Die Urheber befürch­teten indes nach wie vor, von den Sendern ausge­bootet und um alle ihre Rechte gebracht zu werden: Im Schatten der Groko (FAZ, 2.2.2018, Nr. 28, S. 13 – Medien­seite / nicht frei zugänglich)

Die Bundes­länder haben ARD, ZDF und Deutsch­land­radio aufge­fordert, ihre im September vorge­legten Reform-Vorschläge bis Mitte April zu überar­beiten. Dazu ein Beitrag auf medias@res auf Deutschlandfunk.de: Länder verlangen Auskunft über weitere Reformen (frei zugänglich)