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Ergebnis

Selbstverpflichtungserklärung von RBB, MDR und NDR zur Haftungsverteilung bei Dokumentationen im investigativen Bereich

Nach einem dreieinhalb Jahre dauernden Gesprächs­prozess mit der Produ­zen­ten­al­lianz-Sektion Dokumen­tation haben der MDR, der NDR und der RBB eine Selbst­ver­pflich­tungs­er­klärung zur Haftungs­ver­teilung bei Dokumen­ta­tionen im inves­ti­ga­tiven Bereich abgegeben. Kern ist die – bestimmten Voraus­set­zungen unter­lie­gende – Haftungs­frei­stellung der Produ­zenten solcher Formate. Die Regelungen der Selbst­ver­pflich­tungs­er­klärung greifen sowohl für Produk­tionen, bei denen von Anfang an Anhalts­punkte vorliegen, nach denen die Produktion risiko­be­haftet ist, wie auch für Produk­tionen, bei denen sich solche Anhalts­punkte erst im Verlauf der Produktion zeigen.

Beson­derer Dank gilt Lutz Marmor, Patricia Schle­singer und Prof. Dr. Karola Wille, den Inten­dan­tinnen und dem Inten­danten von NDR, RBB und MDR, die mit der Selbst­ver­pflichtung die vertrau­ens­volle Zusam­men­arbeit zwischen ihren Sendern und den Dokumen­tar­film­pro­du­zenten unter­streichen.

Zum Download: Selbst­ver­pflich­tungs­er­klärung des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), des Mittel­deut­schen Rundfunks (MDR) und des Norddeut­schen Rundfunks (NDR) zur Haftungs­ver­teilung bei Dokumen­ta­tionen im inves­ti­ga­tiven Bereich im Auftrag von RBB, MDR und/oder NDR