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Statusfeststellungsverfahren wird reformiert

Ab April wird nur noch festge­stellt, ob Erwerbs­tätige angestellt oder selbst­ständig sind. Prüfung auf eine mögliche Versi­che­rungs­pflicht entfällt. Berlin/Bad Homburg (drv/sth). Das Status­fest­stel­lungs­ver­fahren bei der Deutschen Renten­ver­si­cherung (DRV) wird refor­miert. Ab dem 1. April entscheidet die sogenannte Clearing­stelle der DRV nur noch, ob Erwerbs­tätige sozial­ver­si­che­rungs­pflichtig beschäftigt oder selbst­ständig tätig sind. Die bisherige Prüfung auf eine mögliche Renten­ver­si­che­rungs­pflicht aufgrund einer abhän­gigen Beschäf­tigung entfällt. Zudem werde eine „Progno­se­ent­scheidung” einge­führt, die die Feststellung des Er­werbsstatus „schon vor Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzei­tiger als bisher” ermög­liche, heißt es in einer Mitteilung der DRV.

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