Ab April wird nur noch festgestellt, ob Erwerbstätige angestellt oder selbstständig sind. Prüfung auf eine mögliche Versicherungspflicht entfällt. Berlin/Bad Homburg (drv/sth). Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird reformiert. Ab dem 1. April entscheidet die sogenannte Clearingstelle der DRV nur noch, ob Erwerbstätige sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig tätig sind. Die bisherige Prüfung auf eine mögliche Rentenversicherungspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung entfällt. Zudem werde eine „Prognoseentscheidung” eingeführt, die die Feststellung des Erwerbsstatus „schon vor Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzeitiger als bisher” ermögliche, heißt es in einer Mitteilung der DRV.
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