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Position

Stellungnahme zur EU Consultation on the review of the EU Copyright rule

Die Produ­zen­ten­al­lianz hat zu den 80 Fragen der „EU Consul­tation on the review of the EU Copyright rules“, die die EU-Kommission mit Frist­setzung 05. März 2014 an die Öffent­lichkeit gerichtet hat, ausführlich Stellung genommen.

Die Art der Fragen weisen in eine für die Rechte­inhaber und damit auch für die Filmpro­du­zenten besorg­nis­er­re­gende Richtung. Offenbar zielt die EU-Kommission auf künftige paneu­ro­päische Lizenzen für den Online-Markt bei einer Aufhebung des Terri­to­ri­a­li­täts­prinzips und zusätzlich einem Wegfall des Empfangs-/Schutz­land­prinzips zugunsten eines Herkunfts­land­prinzips. Es besteht die Gefahr, dass urheber­recht­liche Exklu­siv­rechte durch weitere und zumindest teilweise obliga­to­rische Schran­ken­re­ge­lungen ausge­höhlt werden, teilweise sogar auf reine Vergü­tungs­an­sprüche reduziert werden. Es drohen weitrei­chende Befug­nisse der Endnutzer zu Lasten und zum Schaden der Rechte­inhaber und schließlich eine Verla­gerung der Gesetz­ge­bungs­kom­petenz in Bezug auf urheber­recht­liche Rahmen­be­din­gungen von der natio­nalen auf die EU-Ebene.

Die meisten der in der Konsul­tation aufge­wor­fenen Fragen betreffen die Grund­pfeiler des Urheber­rechts in Europa, die für Urheber, Kreative, Produ­zenten und Verwerter von entschei­dender und existen­zi­eller Bedeutung sind.

Im folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Kernaus­sagen der PA zu den für die Filmher­steller wesent­lichen Themen der EU Consul­tation.
Die Produ­zen­ten­al­lianz hat in ihrer Stellung­nahme mit Nachdruck die Beibe­haltung des Terri­to­ri­a­li­täts­prinzips auch für die Online-Nutzung von Filmen als eine der wesent­lichen Voraus­set­zungen für eine funktio­nie­rende Filmfi­nan­zierung sowie die künftige Gewähr­leistung der kultu­rellen Vielfalt gefordert.

Ebenso nachdrücklich haben wir uns für unver­ändert starke Exklu­siv­rechte als einen der Grund­pfeiler des Urheber­rechts und gegen ihre Aushöhlung durch neue zusätz­liche oder zwingend vorge­schriebene Schran­ken­re­ge­lungen ausge­sprochen.

Dem erlaubten Weiter­verkauf urheber­rechtlich geschützter Werke, also auch von Filmen, durch den Endnutzer, auch dann, wenn dieser die Filme in digitaler Form legal erworben hat, haben wir eine klare Absage erteilt. „Gebrauchte“ Digital­güter gibt es nicht. Eine solche Erlaubnis würde zu einem Sekun­där­markt führen, der den Primär­markt empfindlich stören und sich so zum Nachteil und zum Schaden der Filmpro­du­zenten auswirken würde.

Ausdrücklich hat sich die PA für die Beibe­haltung der Privat­kopie und der damit verbun­denen Vergü­tungs­pflicht der Geräte und Speicher­medien herstel­lenden Industrie zugunsten der Rechte­inhaber als Kompen­sation für die erlaubte Verviel­fäl­tigung durch den Endnutzer ausge­sprochen. Online-Dienste (auch solche die auf Cloud Computing basieren) sollten, sofern sie Filme öffentlich zugänglich machen,  künftig in die Vergü­tungs­pflicht mit einbe­zogen werden.

Die angemessene Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern sieht die PA am besten durch individual-vertrag­liche Verein­ba­rungen flankiert von Tarif­ver­trägen gewähr­leistet.

Was die zivil­recht­liche Durch­setzung von Urheber­rechten im Internet anbelangt, hält die PA die derzeit geltenden europa­recht­lichen Vorgaben (Urheber­rechts­richt­linie) für eine ausrei­chende und solide Grundlage, die es den Mitglied­staaten erlaubt, entspre­chende effektive Maßnahmen bzw. Bestim­mungen auf natio­naler Ebene zu ergreifen bzw. zu imple­men­tieren. Die Notwen­digkeit, die Diens­te­an­bieter (Internet Service Provider, Werbe­agen­turen, Zahlungs­dienst­leister, Regis­trie­rungs­stellen von Domains) stärker in die Verant­wortung zu nehmen, d.h. stärker in die Verhin­derung von Urheber­rechts­ver­let­zungen im Internet einzu­binden, hat die PA bejaht und auf die mangelnde Umsetzung derje­nigen Vorschrift der EU-Urheber­rechts­richt­linie (Art. 8 Abs. 3) in Deutschland ausdrücklich hinge­wiesen, die gericht­liche Anord­nungen gegenüber Internet-Zugangs­pro­vidern ermög­licht und damit auch die mögliche Anordnung des Sperrens des Zugang zu urheber­rechts­ver­let­zenden Websites umfasst.

Zum Download: Public Consul­tation on the review of the EU copyright rules – Antworten der Produ­zen­ten­al­lianz