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Pressemitteilung

„Tarifautonomiestärkungsgesetz“ beschlossen: Praktikanten muss nach drei Monaten Mindestlohn gezahlt werden – Schwerwiegende Folgen für die Film- und Fernsehproduktionsunternehmen und den Nachwuchs

Berlin, 3. Juli 2014 – Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das „Tarif­au­to­no­mie­stär­kungs­gesetz“ beschlossen, das einen Mindestlohn von 8,50 €/Stunde nicht nur für Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer vorschreibt, sondern auch für Prakti­kan­tinnen und Prakti­kanten. Während der Regie­rungs­entwurf noch eine Ausnahme für freiwillige Praktika von bis zu sechs Wochen vorge­sehen hatte, hatte die Produ­zen­ten­al­lianz wenigstens sechs Monate gefordert. Beschlossen wurde heute eine Ausnahme für „ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orien­tierung für eine Berufs­aus­bildung oder für die Aufnahme eines Studiums“.

„Zwar ist die Verlän­gerung von sechs Wochen auf drei Monate ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Regelung geht weiterhin an der Realität der deutschen Film- und Fernseh­pro­duktion vorbei,“ erklärt Alexander Thies, Vorsit­zender des Produ­zen­ten­al­lianz-Gesamt­vor­stands. „Wir sind der Überzeugung, dass das Gesetz nicht ausbil­dungs­freundlich ist. Bei uns gibt es etliche Berufs­bilder, für die keine ‚klassi­schen‘ Ausbil­dungen existieren. Requi­si­teure, Beleuchter, Set-Aufnah­me­leiter und etliche weitere hochqua­li­fi­zierte Fachleute in der Produktion lernen ‚on the job‘, in Praktika, bei denen sie zwingend Produk­tionen in ihrer ganzen Komple­xität begleiten müssen – und natürlich auch in voller Länge. Dafür reichen drei Monate einfach nicht aus. Und Auszu­bil­dende – nichts anderes sind Prakti­kanten in der Produk­ti­ons­branche – schon in der Anfangszeit wie normale Arbeit­nehmer zu bezahlen, ist für deutsche Produk­ti­ons­un­ter­nehmen derzeit schlicht nicht finan­zierbar, weil kein auftrag­ge­bender Sender diese Zusatz­kosten anerkennt. Es wäre nur konse­quent, wenn die Politik uns jetzt bei den öffentlich-recht­lichen und privaten Sendern unter­stützen würde, die Kalku­lier­barkeit der zusätz­lichen Kosten für Praktika in den Budgets der Produk­tionen durch­zu­setzen. Wenn das nicht gelingt, werden wir künftig sehr viel weniger Praktika anbieten können.“

„Ohne so eine Unter­stützung durch die Politik wird der heutige Beschluss des Deutschen Bundes­tages nicht nur für die deutsche Film- und Fernseh­pro­duk­ti­ons­wirt­schaft schwer­wie­gende Folgen haben, sondern auch für junge Menschen, die einen Beruf bei Film und Fernsehen anstreben,“ so Alexander Thies weiter. „Ihnen wird der Einstieg in ihre Traum­branche verwehrt, wenn nach so kurzer Zeit über die branchen­üb­lichen Prakti­kan­ten­ver­gü­tungen hinaus der gesetz­liche Mindestlohn gezahlt werden muss. Auch viele Produ­zen­tinnen und Produ­zenten sind durch Praktika in die Branche gekommen und stellen heute erfolg­reiche und quali­täts­volle Filme in allen Genres her. Solche Einstiege sind nun deutlich erschwert. Wenn Menschen in der Ausbildung schon sehr früh ein Mindestlohn gezahlt werden muss, ohne dass die Auftrag­geber die Kosten anerkennen, werden wir sehr bald massive Nachwuchs­pro­bleme haben.“

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint ca. 220 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Dokumen­tation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion und Werbung.