Planungssicherheit bis Ende 2020 / Tarifsteigerungen / Erstmals tarifliche Regelung für den Abschlussfilm / Aufnahme neuer Berufsbilder in den Gagen-Tarifvertrag
Berlin, den 1. Juni 2018 – Nach mehreren Monaten schwieriger Verhandlungen konnten die Tarifpartner am 29. Mai 2018 in Berlin die Verhandlungen über einen neuen Mantel- und Gagentarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (letztes Inkrafttreten: 1.3.2016) sowie den Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler (letztes Inkrafttreten: 2.7.2013) und den Tarifvertrag für Kleindarsteller (letztes Inkrafttreten: 1.3.2016) mit einem Kompromisspaket zum Abschluss bringen. Es steht auf allen Seiten unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien.
Die Verhandlungsführer der Produzentenallianz Christoph Palmer (Geschäftsführer) und Johannes Kreile (stellvertretender Geschäftsführer) erklärten zum Tarif-Abschluss:
„Die nun gefundenen Regelungen tragen Kompromisscharakter. Die Arbeitgeberseite musste bei der Höchst-Arbeitszeit deutliche Zugeständnisse machen, konnte aber im Gegenzug viel weitergehende, überzogene Tarifforderungen der Arbeitnehmerseite abwehren und eine ungewöhnlich lange Laufzeit der – nun synchron verabredeten – Tarifverträge erreichen. Festzuhalten bleibt darüber hinaus, dass auch in Zukunft flexible und lange Arbeitszeiten am Set möglich sind, die im internationalen Vergleich dem Filmstandort Deutschland nützen. Eine echte Innovation stellt die gefundene Gesamtregelung zum Hochschul-Abschlussfilm dar, die auf Initiative der UFA über mehrere Jahre verhandelt wurde. Die Aufnahme neuer Berufsbilder in die Gagen-Tariftabelle stärkt die Kalkulationsgrundlagen der Produktionsunternehmen gegenüber den Auftraggebern. In der Gesamtschau ist das Tarifpaket vertretbar.“
Im Einzelnen wurden nachfolgende wesentliche Übereinkünfte getroffen:
1. Tariferhöhungen:
Zum 1.9.2018 werden die Wochen-Gagen um 2%, mindestens jedoch um 30,- € erhöht. Eine zweite Stufe erfolgt zum 1.7.2019 mit 2,5% und eine dritte Stufe zum 1.4.2020 um 2,25%.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass acht Monate des Jahres 2018 zu den Konditionen des abgelaufenen Tarifvertrages bezahlt werden. Rückwirkende Zahlungen finden nicht statt. Die ungewöhnlich lange Laufzeit der neuen Tarifverträge über 28 Monate bis 31.12.2020 gibt den Betrieben der Film- und Fernsehproduktionswirtschaft Planungssicherheit und verlässliche Kalkulationsgrundlagen.
Bei den Schauspielerinnen und Schauspielern wird die Drehtagsmindestgage* ab 1.9.2018 von 775.- € auf 810.- € erhöht, ab 1.7.2019 auf 830.- € und ab 1.4.2020 auf 850.- €.
Erstmals sind alle Tarifverträge nun synchron vereinbart.
2. Aufnahme neuer Berufsbilder in den Gagen-Tarifvertrag:
Die Tarifpartner haben sich darauf verständigt, die nachfolgenden, kalkulationsfähigen zehn Berufs- bzw. Tätigkeiten-Gruppen in die Gagentabelle aufzunehmen und dafür Referenzgagen vereinbart:
- 2. Regie-Assistenz, Set-AL-Assistenz, Oberbeleuchter, Lichttechniker, Lichtassistenz (mit Produktionserfahrung), 1. Kamerabühne, Kamerabühnen-Assistenz, Requisiten-Assistenz, 2. Ton-Assistenz, Sounddesign (soweit beim Produzenten angestellt)
3. Arbeitszeiten:
Auch in Zukunft werden flexible und Film-spezifische Arbeitszeiten am Set in Deutschland gesichert sein. Die Arbeitgeberseite musste sich jedoch dazu verständigen, die bislang – allerdings mit Zustimmung des Filmschaffenden und hohen Zuschlägen – mögliche 13. Tages-Arbeitsstunde auf zwölf Stunden einzuschränken. Die 13. Stunde wird in Zukunft allerdings noch an einem Tag der Woche bei hochfrequenten Fernseh-Serien-Produktionen möglich sein. Außerdem gelten weiterhin die besonderen Bestimmungen des Mantel-Tarifvertrages für flexible Arbeitszeiten: Bei höherer Gewalt, nicht planbaren Ereignissen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Produzenten, bei erheblichem Aufwand bei Massenszenen und zeitlich aufgrund Drittentscheidung eingeschränkter Motivverfügbarkeit.
4. Hochschul-Abschluss / Debütfilm:
Eine spezifische Regelung von Hochschul-Abschlussfilmen konnte vereinbart werden. Nach mehrjährigen Anläufen der Arbeitgeberseite wurde damit endlich eine Gesamtverständigung auf (nach unten) abweichende Tarifregelungen für den Hochschul-Abschlussfilm, der in Zusammenarbeit mit Produktionsfirmen entsteht, getroffen. Die nun gefundene tarifliche Regelung kann wesentlich dazu beitragen, den Hochschulfilm aus einem informellen, nicht dem Tarifgeschehen unterworfenen Produktionsprozess herauszulösen und verbindlich zu gestalten. Der Kompromiss wurde ganz wesentlich und nachhaltig vom Produzentenallianz-Mitgliedsunternehmen UFA initiiert und von dem der Nachwuchsarbeit ebenfalls besonders verpflichteten Produzenten Stefan Schubert (Wüste Film Hamburg) erarbeitet.
5. Weitere Regelungen:
Darüber hinaus wurden Regelungen zur Pensionskassen-Anrechnung, Kleindarsteller-Gagen, Anrechnung von Herrichtungszeiten bei Schauspielerinnen und Schauspielern bei der Arbeitszeit sowie der Verbindlichkeit des Tarifvertrages getroffen.
Bis zur Fertigstellung der Textfassung des neuen Tarifvertrags erschließt sich der Inhalt der Neufassung aus dem Vergleich des Verhandlungsprotokolls mit dem Text des (alten) Tarifvertrags für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende – TV FFS 2016.
* Durch ein redaktionelles Versehen war in einer früheren Fassung statt des korrekten Begriffs „Drehtagsmindestgage“ von „wöchentlicher Mindestgage“ die Rede. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint rund 250 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Dokumentation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion und Werbung.