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PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 10.6.2025 – Die Produk­ti­ons­al­lianz, die Verei­nigte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di und die Schau­spiel­ge­werk­schaft BFFS haben sich über die Einführung eines Tarif­ver­trages zur betrieb­lichen Alters­ver­sorgung im Rahmen eines Entgelt­um­wand­lungs­mo­dells verständigt. Die Produk­ti­ons­un­ter­nehmen führen demnach Alters­ver­sor­gungs­bei­träge für Filmschaf­fende ab, sofern diese sich selbst wirtschaftlich an der Finan­zierung ihrer betrieb­lichen Alters­ver­sorgung betei­ligen. Die Durch­führung der bAV übernimmt die Pensi­ons­kasse Rundfunk (PKR VvaG). Der Tarif­vertrag tritt zum 1.7.2025 in Kraft.

Für die Tarif­kom­mission der Produk­ti­ons­al­lianz erklärt der Leiter der Arbeits­gruppe bAV, Gunnar Juncken, Produzent und Geschäfts­führer der MadeFor Film GmbH:

„Als Sozial­partner macht sich die Produk­ti­ons­al­lianz immer wieder stark für bessere Standards in der Filmwirt­schaft. Unsere Branche muss für Fachkräfte und Nachwuchs attraktiv sein, nur so bleibt sie zukunfts­fähig. Mehr Rechts­si­cherheit und Planbarkeit bei der betrieb­lichen Alters­ver­sorgung, dabei gleich­zeitig weniger Bürokratie – das ist für alle ein valider Mehrwert. Wir freuen uns, dass wir mit den Tarif­partnern dazu einig geworden sind.“

Des Weiteren erklärt der Vorstands­vor­sit­zende der Pensi­ons­kasse Rundfunk Martin Schrader: „Der neue Tarif­vertrag ist ein Meilen­stein in der Absicherung der Filmschaf­fenden gegen Alters­armut. Wir sind stolz und dankbar, dass wir mit unserem einzig­ar­tigen Modell der betrieb­lichen Alters­ver­sorgung zur Umsetzung beitragen dürfen. Dies festigt unsere Position als verläss­licher Partner für die Arbeit­geber und die Filmschaf­fenden in der Branche. Wir freuen uns auf eine langfristige und vertrau­ens­volle Zusam­men­arbeit mit den Tarif­partnern gerade in Zeiten, in denen die Branche vor großen Heraus­for­de­rungen steht.“

Über die geltenden allge­meinen recht­lichen Regelungen hinaus legt das neue tarif­recht­liche Entgelt­um­wand­lungs­modell im Wesent­lichen die Beitrags­be­mes­sungs­grundlage sowie den Beitragssatz fest und regelt die Abführung der so ermit­telten Beiträge an die PKR. Hinsichtlich der Voraus­set­zungen, Umfang und Gewährung der betrieb­lichen Versor­gungs­leis­tungen verweist der Tarif­vertrag auf die Regelungen der Satzung und der Allge­meinen Versi­che­rungs­be­din­gungen (AVB) für den Lebens­part­ner­tarif vom 6.2.2025. Der Beitragssatz beträgt sowohl für den von den Produk­ti­ons­un­ter­nehmen originär zu zahlenden Beitrag als auch für den über Entgelt­um­wandlung vom Filmschaf­fenden zu finan­zie­renden Beitrag 4% der Beitrags­be­mes­sungs­grundlage.

Mit einer Muster­for­mu­lierung, die in die Arbeits­ver­träge als Anlage oder Regelungstext integriert wird, kann der Tarif­vertrag von den Produk­ti­ons­un­ter­nehmen bürokra­tiearm, einfach und rechts­sicher umgesetzt werden. Sofern ein:e Filmschaffende:r den Arbeits­vertrag unter­schreibt, ohne den bAV-Passus oder die Anlage zu streichen, wird der bAV-Regelung (die eine PKR-Mitglied­schaft begründet) endgültig und unwider­ruflich zugestimmt. Zudem wird durch die Umsetz­barkeit des PKR-Modells mittels SESAM-Software eine einfache und unbüro­kra­tische Abwicklung gewähr­leistet.

Die Regelungen gelten für sämtliche Film- und Fernseh­schaf­fende, die im unmit­tel­baren Zusam­menhang mit der Herstellung von Filmen auf Produk­ti­ons­dauer – auch außerhalb der öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten („Limburger Lösung“) – abhängig beschäftigt werden. Vom Anwen­dungs­be­reich des Tarif­ver­trags sind Betriebe oder selbständige Betriebs­ab­tei­lungen, die überwiegend Enter­tainment, Werbung oder Dokumen­tar­film­pro­jekte herstellen, sowie ständig Beschäf­tigte im Sinne des TZ 1.5 des TV FFS ausge­nommen.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Tarif­vertrag zum Download
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Pressekontakt

Juliane Werlitz
Pressesprecherin, Leitung Kommunikation
T. 030 – 20 67 088 24 | M. 0171 – 644 0156
juliane.werlitz@produktionsallianz.de