SZ: In einem Kommentar schreiben Wolfgang Janisch und Claudia Tieschky: “Die konkreteste Folge aus dem Beschluss ist: Der Spielraum der Länder, die Höhe der Beiträge mitzubestimmen, war schon bisher eng und ist nun noch kleiner geworden.“ Und weiter heißt es: „Die Wünsche sachsen-anhaltinischer Politiker, die Sender sollten mehr Ostprogramm machen, mochten berechtigt sein. Aber den Beitragshebel dafür einzusetzen, war ihnen durch das Grundgesetz verwehrt.“ Das Urteil enthalte aber auch eine gewisse „Sprengkraft“ mit dem Vorschlag der Richter „in der Rundfunkpolitik künftig statt mit Einstimmigkeit mit Mehrheitsentscheidungen unter den Ländern zu arbeiten. Dann kämen Rundfunkgesetze vielleicht schneller zustande und würden nicht mehr in jahrelanger Konsenssuche bis zum kleinsten gemeinsamen Nenner abgeschliffen.“ Ein großes Versprechen (6.8.)
ZEIT.de: Juristisch sauber – politisch weltfremd / Das Verfassungsgericht habe beim Rundfunkbeitrag erwartungsgemäß entschieden: Die bestehende Konstruktion sei juristisch sauber. Doch politisch sei sie etwas weltfremd kommentiert auf Zeit.de Heinrich Wefing: Das Urteil habe zwar bestätigt: „Finanzierung und Reform sind in dieser Dogmatik strikt voneinander getrennt. Nicht das Geld soll Hebel für Reformen sein.“ Aber er kommentiert: Politisch sei es „ein wenig weltfremd“ und weiter: „Denn natürlich ist Geld immer und überall einer der wichtigsten Reformtreiber. Wenn es reichlich vorhanden ist, ist der Veränderungsdruck gering. Wird es knapp, beginnt das Nachdenken und Umbauen.“ Ein klares Ja, ein großes Aber (5.8.)
FAZ.NET: Die Verantwortungsgemeinschaft / Der Staatsrechtler Christoph Degenhart hat das Land Sachsen-Anhalt in Karlsruhe beim Verfahren zum Rundfunkbeitrag vertreten. Was hält er vom Erfolg der Klage der Öffentlich-Rechtlichen? Im Interview mit Michael Hanfeld sieht versteht Degenhart es auch „als Auftrag an die Länder … sich aktiv für Strukturreformen einzusetzen, um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu fördern. Sie sind auch hierin in einer Verantwortungsgemeinschaft.“ „Unser Anliegen war berechtigt“
DWDL.de: Bei der Produzentenallianz begrüßt man das Urteil Reaktionen: Erleichterung, doch Reformen nötig (5.8.)
DWDL.de: Uwe Mantel betont, dass sich das Gericht mit dem Urteil auch gleichzeitig das System wappne: „Selbst wenn es gute Gründe für eine Abweichung von der KEF-Empfehlung gäbe, müsste darin Einigkeit unter den Ländern bestehen – eine Blockade durch ein einzelnes Land wie diesmal Sachsen-Anhalt ist damit also künftig ausgeschlossen. Das steht nun so deutlich schwarz auf weiß im Urteil, dass selbst für spitzfindige Juristen eine andere Auslegung kaum möglich sein dürfte.“ Dieses Urteil ist für ARD und ZDF mehr wert als 86 Cent (6.8. )
FAZ.NET: Ein Demokratieproblem Der bei der Klage unterlegene Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) akzeptiere das Urteil, habe aber einen gewichtigen Einwand: „So bleibe unklar, was passiert, wenn die KEF einen bestimmten Finanzbedarf ermittelt, den die Landtage dann nicht akzeptieren würden. Die Parlamente seien immerhin frei in ihrer Entscheidung.“ Für Haseloff sei das ein weiter ungelöstes „Demokratieproblem“. Haseloff sieht ein „Demokratieproblem“ (5.8.)
DWDL.de: Vaunet fordert vor dem Hintergrund des Urteils der Verfassungsrichter zum Rundfunkbeitrag eine Reduzierung der Werbung bei ARD und ZDF. Vaunet-Vorstandsvorsitzende Annette Kümmel betont im Artikel, dass sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Medien gemeinsam für ein Medienangebot stünden, „das eine demokratische, diverse und inklusive Gesellschaft befördert“. Private untermauern Forderung nach weniger Werbung bei ARD & ZDF (6.8.)