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Übersicht Berichterstattung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5./6.8.2021

SZ: In einem Kommentar schreiben Wolfgang Janisch  und Claudia Tieschky: “Die konkre­teste Folge aus dem Beschluss ist: Der Spielraum der Länder, die Höhe der Beiträge mitzu­be­stimmen, war schon bisher eng und ist nun noch kleiner geworden.“ Und weiter heißt es: „Die Wünsche sachsen-anhal­ti­ni­scher Politiker, die Sender sollten mehr Ostpro­gramm machen, mochten berechtigt sein. Aber den Beitrags­hebel dafür einzu­setzen, war ihnen durch das Grund­gesetz verwehrt.“ Das Urteil enthalte aber auch eine gewisse „Spreng­kraft“ mit dem Vorschlag der Richter „in der Rundfunk­po­litik künftig statt mit Einstim­migkeit mit Mehrheits­ent­schei­dungen unter den Ländern zu arbeiten. Dann kämen Rundfunk­ge­setze vielleicht schneller zustande und würden nicht mehr in jahre­langer Konsens­suche bis zum kleinsten gemein­samen Nenner abgeschliffen.“ Ein großes Versprechen (6.8.)

ZEIT.de: Juris­tisch sauber – politisch weltfremd / Das Verfas­sungs­ge­richt habe beim Rundfunk­beitrag erwar­tungs­gemäß entschieden: Die bestehende Konstruktion sei juris­tisch sauber. Doch politisch sei sie etwas weltfremd kommen­tiert auf Zeit.de Heinrich Wefing: Das Urteil habe zwar bestätigt: „Finan­zierung und Reform sind in dieser Dogmatik strikt vonein­ander getrennt. Nicht das Geld soll Hebel für Reformen sein.“ Aber er kommen­tiert: Politisch sei es „ein wenig weltfremd“ und weiter: „Denn natürlich ist Geld immer und überall einer der wichtigsten Reform­treiber. Wenn es reichlich vorhanden ist, ist der Verän­de­rungs­druck gering. Wird es knapp, beginnt das Nachdenken und Umbauen.“ Ein klares Ja, ein großes Aber (5.8.)

FAZ.NET: Die Verant­wor­tungs­ge­mein­schaft / Der Staats­rechtler Christoph Degenhart hat das Land Sachsen-Anhalt in Karlsruhe beim Verfahren zum Rundfunk­beitrag vertreten. Was hält er vom Erfolg der Klage der Öffentlich-Recht­lichen? Im Interview mit Michael Hanfeld sieht versteht Degenhart es auch „als Auftrag an die Länder … sich aktiv für Struk­tur­re­formen einzu­setzen, um die Akzeptanz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks zu fördern. Sie sind auch hierin in einer Verant­wor­tungs­ge­mein­schaft.“ „Unser Anliegen war berechtigt“

DWDL.de: Bei der Produ­zen­ten­al­lianz begrüßt man das Urteil Reaktionen: Erleich­terung, doch Reformen nötig (5.8.)

DWDL.de: Uwe Mantel betont, dass sich das Gericht mit dem Urteil auch gleich­zeitig das System wappne: „Selbst wenn es gute Gründe für eine Abwei­chung von der KEF-Empfehlung gäbe, müsste darin Einigkeit unter den Ländern bestehen – eine Blockade durch ein einzelnes Land wie diesmal Sachsen-Anhalt ist damit also künftig ausge­schlossen. Das steht nun so deutlich schwarz auf weiß im Urteil, dass selbst für spitz­findige Juristen eine andere Auslegung kaum möglich sein dürfte.“ Dieses Urteil ist für ARD und ZDF mehr wert als 86 Cent (6.8. )

FAZ.NET: Ein Demokra­tie­problem Der bei der Klage unter­legene Minis­ter­prä­sident Reiner Haseloff (CDU) akzep­tiere das Urteil, habe aber einen gewich­tigen Einwand: „So bleibe unklar, was passiert, wenn die KEF einen bestimmten Finanz­bedarf ermittelt, den die Landtage dann nicht akzep­tieren würden. Die Parla­mente seien immerhin frei in ihrer Entscheidung.“ Für Haseloff sei das ein weiter ungelöstes „Demokra­tie­problem“. Haseloff sieht ein „Demokra­tie­problem“ (5.8.)

DWDL.de: Vaunet fordert vor dem Hinter­grund des Urteils der Verfas­sungs­richter zum Rundfunk­beitrag eine Reduzierung der Werbung bei ARD und ZDF. Vaunet-Vorstands­vor­sit­zende Annette Kümmel betont im Artikel, dass sowohl öffentlich-recht­liche als auch private Medien gemeinsam für ein Medien­an­gebot stünden, „das eine demokra­tische, diverse und inklusive Gesell­schaft befördert“. Private unter­mauern Forderung nach weniger Werbung bei ARD & ZDF (6.8.)