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UK: Neuer Entwurf für Warnhinweisverfahren bei Online-Piraterie

Bereits vor zwei Jahren habe die schei­dende Labour-Regierung in Großbri­tannien den so genannten „Digital Economy Act“ im Kampf gegen Inter­net­pi­ra­terie verab­schiedet, nun hat die britische Regulie­rungs­be­hörde Ofcom einen neuen Entwurf für das geplante Warnhin­weis­ver­fahren veröf­fent­licht, meldet Video­Markt. Der neue Entwurf habe starke Ähnlichkeit mit der ersten Version aus dem Jahr 2010, aller­dings schlage die Ofcom diesmal auch eine unabhängige, noch zu benen­nende Organi­sation vor, die Einsprüche von Anschluss­in­habern bearbeiten solle: Warnhin­weis­modell in UK vorge­stellt

Dem Vorschlag zufolge meldeten Rechte­inhaber mutmaß­liche Verstöße an die großen Provider, berichtet Heise online. Die Zugangs­an­bieter warnten die betrof­fenen Kunden schriftlich, dass ihr Anschluss im Zusam­menhang mit Rechts­ver­let­zungen aufge­fallen ist. Erhalte ein Anschluss­in­haber drei Warnungen innerhalb eines Jahres, können die Provider die Rechte­inhaber auf Anfor­derung über sämtliche mit diesem Anschluss verbun­denen Verdachts­fälle infor­mieren. Der Rechte­inhaber habe dann die Möglichkeit, durch einen richter­lichen Beschluss die Identität des Anschluss­in­habers zu ermitteln und zivil­recht­liche Schritte einzu­leiten. Die Regelung solle den Rechte­inhabern ermög­lichen, gezielt gegen mutmaß­liche Wieder­ho­lungs­täter vorzu­gehen: Copyright: Briti­scher Regulierer stellt Warnhin­weis­modell vor (frei zugänglich)