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UK: Positive Minderheitendarstellung künftig Fördervoraussetzung?

Filmför­derung gebe es in Großbri­tannien künftig nur noch, wenn sogenannte „benach­tei­ligte Gruppen“, schreibt Gerhard Midding bei Welt online. Als Angehörige dieser Minder­heiten seien Personen definiert, „ die wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orien­tierung, ihrer ethni­schen und Klassen­zu­ge­hö­rigkeit, ihres Alters oder einer Behin­derung benach­teiligt sind“. Als förde­rungs­würdig quali­fi­zierten sich fortan nur noch Filmpro­jekte, bei denen eine der Haupt­fi­guren und 30 Prozent der Neben­fi­guren einer benach­tei­ligten Gruppe angehörten und diese in positiver Weise darstellten. Auch für den Produk­ti­ons­prozess gelte eine Quoten­re­gelung, um die Arbeits­mög­lich­keiten für die Angehö­rigen von Minder­heiten zu verbessern: England fördert nur noch Filme mit Randgruppen (frei zugänglich)