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„Unter bestimmten Voraussetzungen müssen private Sender Programme von unabhängigen Produzenten finanzieren und zeigen….

…auch wenn sie nicht dem sonstigen Programm entsprechen.“ Das sei ein „bedrohter Freiraum“ schreibt Benedikt Frank in der Süddeut­schen Zeitung (Ausgabe vom 17.10.2018, Medienteil). „Ab einem Markt­anteil von zehn Prozent pro Sender oder 20 Prozent pro Sende­gruppe müssen Ditts­en­de­fenster öffnen. Laut Rundfunk­staats­vertrag soll das die Meinungs­vielfalt sichern. Abgesehen davon, dass das in Zeiten des Internets ohnehin anachro­nis­tisch wirkt, könnte damit angesichts sinkender Quoten bald Schluss sein.“ Die Medien­po­litik soll es nun richten. Das Bundesland Rheinland-Pfalz, das Vorsitzland der Rundfunk­kom­mission der Länder, habe nun einen Vorschlag zur Diskussion gestellt, demnach die „Dritts­en­de­zeiten nicht mehr an die Quote geknüpft sein“ sollen. Frank erläutert den Vorschlag weiter: „Statt­dessen sollen die beiden größten Sender­fa­milien zur Ausstrahlung verpflichtet werden.“ Kann das weg?

(nicht frei zugänglich)