Allgemeines

„Unter bestimmten Voraus­set­zungen müssen private Sender Programme von unabhän­gigen Produ­zenten finan­zieren und zeigen….

…auch wenn sie nicht dem sonstigen Programm entsprechen.“ Das sei ein „bedrohter Freiraum“ schreibt Benedikt Frank in der Süddeut­schen Zeitung (Ausgabe vom 17.10.2018, Medienteil). „Ab einem Markt­anteil von zehn Prozent pro Sender oder 20 Prozent pro Sende­gruppe müssen Ditts­en­de­fenster öffnen. Laut Rundfunk­staats­vertrag soll das die Meinungs­vielfalt sichern. Abgesehen davon, dass das in Zeiten des Internets ohnehin anachro­nis­tisch wirkt, könnte damit angesichts sinkender Quoten bald Schluss sein.“ Die Medien­po­litik soll es nun richten. Das Bundesland Rheinland-Pfalz, das Vorsitzland der Rundfunk­kom­mission der Länder, habe nun einen Vorschlag zur Diskussion gestellt, demnach die „Dritts­en­de­zeiten nicht mehr an die Quote geknüpft sein“ sollen. Frank erläutert den Vorschlag weiter: „Statt­dessen sollen die beiden größten Sender­fa­milien zur Ausstrahlung verpflichtet werden.“ Kann das weg?

(nicht frei zugänglich)