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Update

UPDATE 06-2020: Infoblatt 4 zur Corona-Krise: Allgemeinverfügung und Drehgenehmigungen

Liebe Mitglieder,

gestern, 16. März 2020, wurden von verschie­denen öffent­lichen Stellen sog. Allge­mein­ver­fü­gungen erlassen, nach denen keinerlei Drehge­neh­mi­gungen für öffent­liche Orte mehr erteilt werden. Bedeutet das, dass Drehar­beiten jetzt insgesamt verboten sind?

Das ist entgegen teilweise anders­lau­tender Mittei­lungen nicht der Fall. Klar ist, dass keine neuen Drehge­neh­mi­gungen für Drehar­beiten im öffent­lichen Raum erteilt werden und bestehende von den hierfür zustän­digen Behörden auch wider­rufen werden können. Umgekehrt betrifft die Allge­mein­ver­fügung jedoch keine Drehar­beiten in geschlos­senen Sets, an denen nur Mitwir­kende und kein Publikum mitwirken. Wenn Publikum anwesend ist, dürfte es sich hingegen um eine Veran­staltung handeln, die untersagt ist. Wenn nur Mitwir­kende dabei sind, handelt es sich um normale Arbeit, die ja gerade nicht untersagt ist und – bis auf Weiteres – weiter­gehen soll.

Die bayerische Allge­mein­ver­fügung etwa betrifft „Veran­stal­tungen“ und „Versamm­lungen“. Was darunter genau zu verstehen ist, wird nicht näher erläutert. Es spricht jedoch viel dafür, dass auch im öffent­lichen Raum zur aktuellen Bericht­erstattung statt­fin­dende Aufnahmen oder ein Interview mit einem Passanten, solange es dafür keiner Drehge­neh­migung bedarf, keine „Veran­staltung“ oder „Versammlung“ darstellen.

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr. Mathias Schwarz
Justiziar des Verbandes und
Justiziar der Sektionen Kino und Animation