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Update

Update 9: Infoblatt 7 zu Corona: Umgang mit Dreharbeiten

Liebe Mitglieder,

am Montag, den 16.3.2020, wurden von verschie­denen öffent­lichen Stellen sog. Allge­mein­ver­fü­gungen erlassen, nach denen keinerlei Drehge­neh­mi­gungen mehr erteilt werden.

Das bedeutet jedoch nicht ohne Weiteres, dass Drehar­beiten generell untersagt sind. Klar ist, dass keine neuen Drehge­neh­mi­gungen für Drehar­beiten im öffent­lichen Raum erteilt werden und bestehende von den hierfür zustän­digen Behörden auch wider­rufen werden können. Umgekehrt betreffen die Allge­mein­ver­fü­gungen jedoch nicht ausdrücklich auch Drehar­beiten in geschlos­senen Sets, an denen nur Mitwir­kende und kein Publikum mitwirken. Wenn Publikum anwesend ist, dürfte es sich hingegen um eine Veran­staltung handeln, die untersagt ist. Wenn nur Mitwir­kende dabei sind, handelt es sich eigentlich um normale Arbeit, die ja gerade nicht untersagt ist und – bis auf Weiteres – unter Beachtung etwaiger Auflagen der
Gewer­be­auf­sichts­ämter weiter­gehen soll.

Aller­dings werden diese Allge­mein­ver­fü­gungen in den verschie­denen Bundes­ländern und auch von den jeweils örtlich zustän­digen Behörden unter­schiedlich ausgelegt und gehandhabt. Eine Reihe von örtlichen Behörden vertreten die Auffassung, es handle sich auch bei geschlos­senen Sets um vom Produ­zenten organi­sierte „Veran­stal­tungen“, die unter die Allge­mein­ver­fügung fallen. Andere haben für geschlossene Drehar­beiten genau
das Gegenteil auch schriftlich bestätigt. Es empfiehlt sich deshalb, dies jeweils mit den örtlichen Behörden abzuklären. Jeden­falls werden auch keine Geneh­mi­gungen für Absper­rungen und Stell­platz­ge­neh­mi­gungen mehr erteilt. Die nach den Allge­mein­ver­fü­gungen eigentlich zuläs­sigen Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen werden in der Regel nicht erteilt.

Die bayerische Allge­mein­ver­fügung etwa betrifft „Veran­stal­tungen“ und „Versamm­lungen“. Was darunter genau zu verstehen ist, wird nicht näher erläutert. Es spricht jedoch viel dafür, dass im öffent­lichen Raum zur aktuellen Bericht­erstattung statt­fin­dende Aufnahmen oder ein Interview mit einem Passanten, solange es dafür keiner Drehge­neh­migung bedarf, keine „Veran­stal­tungen“ oder „Versamm­lungen“ darstellen.

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr. Mathias Schwarz
Justiziar des Verbandes und
Justiziar der Sektionen Kino und Animation

Prof. Dr. Oliver Castendyk
Wissen­schaft­licher Direktor, Mitglied Geschäfts­leitg.
Leiter Sektionen Enter­tainment und Dokumen­tation