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Urheberrecht: Konsultation über „Telemedienauftrag“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks / Frist bis 7. Juli 2017

Die Rundfunk­re­fe­renten der Länder haben unter Feder­führung der Staats­kanzlei Sachsen-Anhalt einen Vorschlag veröf­fent­licht, um den Auftrag der Öffentlich-Recht­lichen an das Internet anzupassen und den öffentlich-recht­lichen Teleme­di­en­auftrag zeitgemäß fortzu­ent­wi­ckeln. Hierzu wurde ein Papier veröf­fent­licht, das nun als Grundlage für eine im Auftrag der Rundfunk­kom­mission durch­zu­füh­rende öffent­liche Konsul­tation für diese Initiative diene:

Konsul­tation über »Teleme­di­en­auftrag« des öffentlich-recht­lichen Rundfunks Vorschlag zur Fortent­wicklung und Novel­lierung der bestehenden Regelungen

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(frei zugänglich)