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Urteil des EuGH zur Untersagung exklusiver Senderrechte könnte auch Auswirkungen für die internationale Filmwirtschaft haben

Süddeutsche Zeitung: Gestern Mittag sei das Urteil des Europäi­schen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Exklusiv-Vermarktung der Profi­fuß­ball­rechte bekannt­geben worden: In dem Präze­denzfall um die britische Kneipen­wirtin Karen Murphy sei ihr nach jahre­langem Rechts­streit durch den EuGH zugestanden worden, Spiele der Premier League mittels eines nicht­bri­ti­schen, hier griechi­schen Dekoders und somit Anbieters zeigen zu dürfen. Die Bindung an den briti­schen Anbieter sei ein Verstoß gegen den europaweit geltenden freien Dienst­leis­tungs­verkehr, so aus der Begründung des Gerichts.

Für Hans-Jürgen Jakobs, sei dieses Urteil auch für die inter­na­tionale Filmwirt­schaft von Bedeutung, denn das „europa­weite Monopol­wesen bei Fußball und Fernsehen“ verstoße „erkennbar gegen die „Logik des Binnen­marktes“. Lesen Sie den Artikel in der SZ-Ausgabe Nr. 229 vom 5.10.2011, S. 4 oder online unter: Fernsehen ohne Grenzen

Die SZ heute befasst sich weiterhin mit dem Thema in diversen Artikeln, u.a. Fußball­klubs drohen Millionen-Verluste (für Abonennten des E-Paper, sonst in der Print­ausgabe zu finden unter: SZ Nr. 229 vom 5.10.2011, S. 1); Spiel ohne Grenzen (für Abonennten des E-Paper, sonst in der Print­ausgabe zu finden unter: SZ Nr. 229 vom 5.10.2011, S. 2.)