Allgemeines

Urteil zur „VFF-Klausel“: VFF weist Vorwürfe der AG DOK zurück

Nachdem die AG Dokumen­tarfilm sich in einem Rechts­streit über die Verwendung der umstrit­tenen „VFF-Klausel“ in Verträgen zwischen Sendern und Auftrags­pro­du­zenten jüngst durch­setzen konnte, habe sich nun die Verwer­tungs­ge­sell­schaft der Film- und Fernseh­pro­du­zenten VFF selbst zu Wort gemeldet und die durch die AG DOK im Zusam­menhang mit den Berichten über das Urteil erhobenen Vorwürfe zurück­ge­wiesen, schreibt Uwe Mantel bei DWDL.de. Den durch den AG DOK-Vorsit­zenden Thomas Frickel geäußerten Verdacht, die VFF habe die Gelder „willkürlich verteilt", habe die VFF als „böswillig“ und „bewusste Irreführung“ bezeichnet. Die Betei­ligung der Sende­un­ter­nehmen als Filmher­steller von Eigen­pro­duk­tionen stehe grund­sätzlich außer Streit: VFF wehrt sich gegen Vorwürfe der AG DOK (frei zugänglich)

Die Presse­mit­teilung der VFF im Wortlaut:
Presse­er­klärung
der VFF Verwer­tungs­ge­sell­schaft der Film- und Fernseh­pro­du­zenten mbH
zum Urteil des LG Leipzig zur sogenannten VFF-Klausel

Das Landge­richt Leipzig hat mit Urteil vom 08.08.2012 in einer noch nicht rechts­kräf­tigen Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die sogenannte VFF-Klausel im Auftrags­pro­duk­ti­ons­vertrag des MDR gegen § 307 BGB verstoße, weil es sich hierbei um eine Allge­meine Geschäfts­be­dingung handele, die den Auftrag­nehmer unange­messen benach­teilige.

Die VFF stellt hierzu klar, dass das Urteil nicht den Vertei­lungsplan der VFF betrifft, dieser war nicht Gegen­stand des Recht­streites. Weiter weisen wir darauf hin, dass öffentlich-recht­liche wie private Sende­un­ter­nehmen in Deutschland unter­schied­liche Verein­ba­rungen für eine Betei­ligung an den gesetz­lichen Vergü­tungs­an­sprüchen mit den Produ­zenten treffen. Unrichtig ist die in der Öffent­lichkeit verbreitete Behauptung der AG DOK, dass der Vertei­lungsplan der VFF eine Aufteilung zwischen Eigen- und Auftrags­pro­duk­tionen der Sender von 50 zu 50 vorsieht. Richtig ist vielmehr, dass 55 % des Aufkommens aus der Leermedien- und Geräte­abgabe für den Bereich der Auftrags­pro­duk­tionen zur Verfügung stehen. Im Bereich der Auftrags­pro­duktion erfolgen die Ausschüt­tungen an die Produ­zenten direkt aufgrund von Meldungen der Sender, die insoweit den Produ­zenten die Melde­ver­pflich­tungen abnehmen. Der böswillige Verdacht des AG-DOK-Vorsit­zenden Thomas Frickel, die VFF habe in treuhän­de­ri­scher Wahrnehmung zur Verteilung stehende Gelder „willkürlich verteilt“, stellt sich deshalb als eine bewusste Irreführung dar. Die Betei­ligung der Sende­un­ter­nehmen als Filmher­steller von Eigen­pro­duk­tionen steht aber außer Streit. Damit sind auch öffentlich getroffene Aussagen, nur ein kleiner Teil des Gesamt­auf­kommens der VFF für Auftrags­pro­duk­tionen werde an die Produ­zenten ausge­schüttet, unzutreffend.

Die VFF hat in den letzten Jahren einen im Vergleich zu anderen Verwer­tungs­ge­sell­schaften extrem niedrigen Verwal­tungs­kos­tensatz von nur rund 2 %, sodass die gesamten Netto-Einnahmen der VFF den Wahrneh­mungs­be­rech­tigten ausge­schüttet werden.

Die VFF erfüllt die gesetz­liche Verpflichtung zu der Verwendung ihrer Mittel auch für kultu­relle und soziale Zwecke, insbe­sondere der Bereich der Nachwuchs­för­derung ist ein Schwer­punkt der kultu­rellen Aktivi­täten der VFF. So erhalten jährlich rund 20 Produk­ti­ons­stu­denten aller deutschen Hochschulen ein VFF-Stipendium in Höhe von monatlich 600,00 Euro. Die VFF unter­stützt eine Vielzahl der Studenten-Filmfes­tivals in Deutschland wie „Sehsüchte“ und das Inter­na­tionale Studenten-Festival in München. Weiterhin ist die VFF Haupt­sponsor des Tages der Deutschen Filmhoch­schulen während der Berlinale. Zahlreiche weitere Aktivi­täten der VFF können auf der Homepage der VFF einge­sehen werden. Dort sind auch die Bilanzen und der Lagebe­richt der VFF der vergan­genen Jahre vollständig einsehbar, da es das unbedingte Ziel der VFF war und ist, sowohl gegenüber den Wahrneh­mungs­be­rech­tigten wie gegenüber der Öffent­lichkeit trans­parent zu sein.

München, den 16. August 2012

Prof. Dr. Norbert P. Flechsig
– Vorsit­zender des Aufsichts­rates der VFF –