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„Verhältnis Staat/öffentlich-rechtlicher Rundfunk dient primär der Existenzgründung, Existenzsicherung und dem Schutz dieses Rundfunks“

„Die Existenz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks ist ein Politikum“, schreibt Dietrich Schwarzkopf im Leitar­tikel der Funkkor­re­spondenz. Man müsse sich einmal vor Augen halten, wie außer­or­dentlich vielfältig die Verbin­dungen zwischen öffentlich-recht­lichem Rundfunk und Staat seien. „In dieser Vielfäl­tigkeit stecken Gefahren“, doch man dürfe nicht vergessen, dass „das Verhältnis Staat/öf­fentlich-recht­licher Rundfunk primär der Existenz­gründung, Existenz­si­cherung und dem Schutz dieses Rundfunks dient“: Nach dem ZDF-Urteil (frei zugänglich)