Allgemeines

Versicherbarkeit von Imageschaden

Anne-Christin Gröger schreibt darüber, dass die klassische Filmver­si­cherung „in der Regel nur Perso­nen­aus­fälle durch Krankheit, Unfälle und Verletzung oder Tod“ abdecken würde. Öffent­liche Skandale, verur­sacht durch Vorsatz, seien nicht abgesi­chert. Das Leben schreibt ein anderes Drehbuch  

(Nicht frei zugänglich / SZ vom 6.2.2018, S. 18/19)