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Verwaltungsrichter kritisieren EU- Richtlinie zur Vorratsspeicherung scharf

Das Verwal­tungs­ge­richt Wiesbaden habe den Europäi­schen Gerichtshof (EuGH) aufge­fordert, die EU-Richt­linie zur Vorrats­spei­cherung von Telefon- und Inter­net­daten auf Verein­barkeit mit den Grund­rechten zu prüfen, meldet Heise.de. Das Gericht sehe in der flächen­de­ckenden Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Inter­net­nutzung der Bevöl­kerung einen klaren „Verstoß gegen das Grund­recht auf Daten­schutz“, die verdachtslose Proto­kol­lierung der Nutzer­spuren sei „in einer demokra­ti­schen Gesell­schaft nicht notwendig“: Verwal­tungs­ge­richt bezeichnet Vorrats­da­ten­spei­cherung als "ungültig" (frei zugänglich)

Zum Beschluss und seiner Begründung auf den Seiten des Arbeits­kreises Vorrats­da­ten­spei­cherung (frei zugänglich)