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ZAK gegen Bundestags-TV

Das Fernsehen des Deutschen Bundes­tages bräuchte als Rundfunk­an­gebot eigentlich eine Sende­lizenz, die aber das „Parlamentsfernsehen“nicht bekommen kann, meldet Werben und Verkaufen und zitiert Medien­wächter der Zulas­sungs­kom­mission der Medien­an­stalten (ZAK): „Nach § 20a Abs. drei des Rundfunk­staats­ver­trags können juris­tische Personen des öffent­lichen Rechts grund­sätzlich keine Rundfunk­zu­lassung bekommen.“ Medien­wächter knipsen Bundes­tags­fern­sehen aus (frei zugänglich)