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ZDF-Staatsvertrag: Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss „überwiegend erfolgreich“

Der Streit über den ZDF-Staats­vertrag sei entschieden, meldet Spiegel online. Die Verfas­sungs­klagen gegen zu viel staat­lichen Einfluss auf das ZDF hätten „überwiegend Erfolg“. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt habe am Dienstag mehrere Regelungen des ZDF-Staats­ver­trags für nicht mit dem Grund­gesetz vereinbar erklärt. Die Länder sollten bis 2015 einen verfas­sungs­ge­mäßen Neuentwurf des ZDF-Staats­ver­trags aufsetzen. Bis dahin bliebe die jetzige Regelung bestehen. Im Fernsehrat des Senders, der 77 Mitglieder hat, müsse der Anteil von Politikern und „staats­nahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden, im Verwal­tungsrat seien 6 von 14 Mitgliedern Staat und Parteien zuzurechnen. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesell­schaft­lichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrats „keinen bestim­menden Einfluss“ mehr ausüben. Die Richter hätten festgelegt, dass Kirchen, Gewerk­schaften und Arbeit­geber keine Parla­men­tarier oder hochrangige Vertreter aus Parteien oder Regie­rungen in die Gremien schicken dürfen, so Spiegel online weiter: Urteil in Karlsruhe: Politik muss Einfluss auf das ZDF beschränken (frei zugänglich)

Der Vizeprä­sident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, habe zur  Begründung auf die im Grund­gesetz veran­kerte freie  Bericht­erstattung der Medien verwiesen, berichtet die Frank­furter Allge­meine. Der öffentlich-recht­liche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern müsse die in der  Gesell­schaft vertre­tenen Meinungen „facet­ten­reich wider­spiegeln“, habe Kirchhof gesagt: Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt: ZDF darf nicht zum Staatsfunk werden (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts: Normen­kon­troll­an­träge gegen den ZDF-Staats­vertrag überwiegend erfolg­reich (frei zugänglich)

Ebenfalls auf den Seiten des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts: Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 (frei zugänglich)