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Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender: Übergangslösung in der Beratung bei den Ländern

Eine Übergangs­lösung scheine im Zentrum zu stehen bei den Beratungen der Länder. Volker Nünning schreibt bei der Medien­kor­re­spondenz: „Demnach würde, wie aus Länder­kreisen zu erfahren ist, die Finan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks ab dem Jahr 2021 noch nach dem bishe­rigen Procedere ablaufen, das aber nur noch für zwei Jahre gelten würde und damit nicht mehr wie bislang für eine vierjährige Periode. Ab dem Jahr 2023 würde dann der Rundfunk­beitrag regel­mäßig über eine Indexierung angehoben werden, und zwar über die jährliche Infla­ti­onsrate oder den sogenannten jährlichen BIP-Deflator (BIP = Brutto­in­lands­produkt). Parallel dazu würde der Auftrag der öffentlich-recht­lichen Sender flexibler gestaltet werden.“ Zum ganzen Artikel: Medien­kor­re­spondenz: Zukunft der öffentlich-recht­lichen Sender: Länder beraten Übergangs­modell

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